- Hygienische Totenversorgung
- Definition:Vorbereiten des Leichnams zur Bestattung.
Dazu gehören: Waschen und ggf. Rasieren der Leiche, Einkleiden, Schließen und Fixieren des Mundes. ggf. Schminken des Leichnams und andere Leistungen des Bestatters.
- Katafalk
- Definition:Meist schwarz verhängtes Untergerüst für den Sarg zur feierlichen Aufbahrung bei Trauerfeierlichkeiten.
- Kolumbarium
- Definition:auch Columbarium (von lateinisch columbarium, der Taubenschlag)
Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Diese wird nach der Beisetzung meist mit einer Steinplatte verschlossen, die in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt. In Kolumbarien können im Gegensatz zu Urnengräbern im Erdreich, Urnen zum Einsatz kommen, die sich nicht zersetzen, sofern Platz für eine Überurne vorgesehen ist.
- Kremation
- Definition:Einäscherung eines Leichnams
- Leichenschau
- Definition:Untersuchung des Leichnams zur Bestimmung der Ursache und die näheren Umstände des Todes.
Die Leichenschau muss von einem Arzt durchgeführt werden. Er stellt dabei den Totenschein als amtliches Dokument aus.
Bei Feuerbestattungen ist bundesweit (mit Außnahme Bayerns) obligatorisch eine zweite Leichenschau vorzunehmen; meist durch den Amtsarzt am Sitz des Krematoriums.
- Luftbestattung
- Definition:Luftbestattung, siehe auch: Ballonbestattung
Die Asche des Leichnams wird beispielsweise bei ruhiger Fahrt mit einem Heißluftballon über einem ausgewiesenen Waldgebiet im Elsaß (Frankreich) ausgestreut. Angehörige können bei dieser Ballonfahrt anwesend sein.
- Rasenfeld
- Definition:Auf Friedhöfen angelegte Rasenfläche, meist für anonyme Beisetzungen genutzt
- RuheForst
- Definition:Waldbeisetzungsanbieter, der die Möglichkeit gibt, in der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden. Entsprechend wird dort die letzte Ruhestätte nicht Grab, sondern RuheBiotop® genannt.
siehe auch: www.ruheforst.de
- Schamottstein
- Definition:Feuerfester, mit Einäscherungsnummer versehener Stein, der dem Sarg vor der Kremation aufgelegt wird
Er wird im Anschluss an die Einäscherung gemeinsam mit der Asche in die Aschenkapsel eingefüllt.
- Seebestattung
- Definition:Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne, aus Zellulose, Sand- oder Salzstein, neuerdings auch aus Brotteig, der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. In Holländischen Gewässern sind auch Fluss und Binnenseebestattungen möglich.
- Sepulkralkultur
- Item for:Bestattungskultur
(lat. sepulcrum = Grab, Grabgelege)
- Trifelsruhe
- Definition:Überregionaler Anbieter von Naturbestattungen und die größte in kommunaler Hand befindliche Naturbegräbnisstätte in Rheinland-Pfalz.
siehe auch: www.trifelsruhe.de
- Überführung
- Definition:Die Überführung des Verstorbenen sowohl vom Sterbeort weg als auch zur letzten Ruhestätte hin kann nur von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden, das ein für den Transport von Verstorbenen geeignetes Fahrzeug besitzt.
- Überurne
- Definition:Überurne, auch: Schmuckurne
Die Asche des Verstorbenen wird nach der Kremation in eine Aschenkapsel gefüllt. Diese Aschenkapsel wird in die Überurne eingesetzt. Überurnen, die in der Natur oder zur See beigesetzt werden, müssen biologisch abbaubar sein.
- Urne
- Definition:Urne, besser: Überurne
Schmuckvolle Überurne zur Aufnahme der Aschenkapsel mit der Verstorbenenasche.
- Urnenanforderung
- Definition:Schreiben eines Bestatters oder eines Friedhofs an ein Krematorium, um die Totenasche eines Verstorbenen zur Beisetzung anzufordern.
Auf die Urnenanforderung hin übergibt das Krematorium die Urne an den Bestetter oder verschickt die Urne an den Anfordernden - auch per Post.
- Urnenstele
- Definition:Urnenstelen sind säulenförmige Gebilde - meist aus Naturstein oder Beton, die freistehend oder neben anderen Stelen im Boden verankert werden und eine oder mehrere Urnen aufnehmen können.
Die Urnenkammer wird nach der Beisetzung mit einer Abdeckplatte, die meist den Namen des Verstorbenen trägt, verschlossen.