Gerade beim Umgang mit Tod und Bestattung sollte man daran denken, dass es in allen Religionen und Kulturen eine Vielzahl unterschiedlicher Einschätzungen in der Bewertung religiöser Ansichten und Riten gibt.
Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Elemente, die bei unterschiedlicher religiöser und kultureller Prägung von Bedeutung sind. Wir haben hierbei nur die großen Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, die hier als Kirche oder Glaubensgemeinschaft tätig sind.
Codex Iuris Canonici [Codex des Kanonischen Rechtes], Canon 1176, § 3 Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
Seit 1964 akzeptiert die katholische Kirche gleichberechtigt die Art der Feuerbestattung!
Rund 900 Millionen Menschen hinduistischem Glaubens kennen ausschließlich Feuerbestattung und Verstreuung der Asche.
1844 in Schiras im heutigen Iran entstanden, hat sich die Bahá‘í-Religion mittlerweile in der ganzen Welt ausgebreitet. Eine große Zahl Bahá‘í in Deutschland ist iranischer Herkunft, aber die Mehrheit der Mitglieder hat einen deutschen kulturellen Hintergrund. Für Bahá‘í ist die Erdbestattung vorgeschrieben. Die Bestattung soll nicht weiter als eine Stunde entfernt vom Sterbeort stattfinden. Damit der Körper den Riten gerecht bestattet werden kann, sollte umgehend der örtlich zuständige „Geistige Rat“ benachrichtigt werden. Religiöse Hindernisse für eine Leichenschau gibt es nicht.
Lediglich die Orthodoxie, der Islam sowie das Judentum verbieten die Feuerbestattung. – Das bedeutet aber:
2,1 Milliarden Christen und
850 Millionen Hindus und
375 Millionen Buddhisten sowie
1 Milliarde Atheisten =
4,5 Milliarden = fast drei Viertel aller Menschen haben das Recht auf Feuerbestattung!
Der Film des Kreamtorium Landau - aufs Bild klicken für Teil 1
Teil 2: Führung Krematorium Landau
Teil 3: Geschichte der Feuerbestattung
Teil 4: Vorsorge und Beisetzungsformen