Die Entscheidung zu einer Feuerbestattung kann jeder zu Lebzeiten selbst für sich treffen. Hiervon sollten nahestehende Personen informiert sein. Wenn dies schriftlich festgehalten wird, nicht zusammen mit Testament aufbewahren, da dies meist erst nach der Beisetzung verlesen wird.
Auch die Beisetzung regelnde Angehörige können diese Entscheidung treffen.
Im Gegensatz zur Erdbestattung ist bei der Feuerbestattung beispielsweise eine Exhumierung nicht möglich, weshalb der Gesetzgeber in Deutschland eine zweite Amtsärztliche Untersuchung zwingend vorschreibt (Ausnahme: Bayern) - sie wird im Krematorium Landau auch vor Ort täglich durchgeführt.
Der Film des Kreamtorium Landau - aufs Bild klicken für Teil 1
Teil 2: Führung Krematorium Landau
Teil 3: Geschichte der Feuerbestattung
Teil 4: Vorsorge und Beisetzungsformen