Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und dazugehörende Antworten

Wie lange muss man auf die Kremation warten?

In der Regel findet am Tag nach der Überführung des Verstorbenen in das Krematorium Landau die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Wenn Totenschein und Sterbeurkunde vom Standesamt vorliegen (dieses Dokument besorgt Ihnen Ihr Bestatter) und es keine Beanstandungen bezüglich der Todesursache gibt, kann die Einäscherung noch am selben Tage erfolgen. Das Krematorium Landau gewährleistet die Bereitstellung der Urne somit nach spätestens drei Werktagen.


Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?

Ja, selbstverständlich und ausschließlich. Jede Kremation findet einzeln statt; wir tragen dafür Sorge, dass jeder Verstorbene in seinem Sarg eingeäschert wird. Dies ist auch gesetzlich so geregelt und der technische Ablauf ist entsprechend eingerichtet.


Kann man den Termin für die Einäscherung frei wählen?

Grundsätzlich ja. Nennen Sie Ihren Terminwunsch im Beratungsgespräch bei Ihrem Bestattungsunternehmen, das dann den Termin koordinieren wird. Auf Wunsch ist eine persönliche Teilnahme möglich.


Welche Verstorbenen werden im Landauer Krematorium angenommen?

Ob ein Verstorbener aus Landau und Umgebung kommt oder nicht – das Krematorium Landau steht generell allen Verstorbenen offen.


Was passiert mit metallischen Reststoffen bei der Feuerbestattung?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 30.06.2015 eindeutig „Asche“ definiert. Demnach werden sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Rückstände, d.h. auch die vormals mit dem Körper fest verbundenen, nicht verbrennbaren Bestandteile, vollumfänglich in die Aschenkapsel eingefüllt.


Befindet sich in der Urne auch wirklich die Asche meines Angehörigen?

Ja. Jeder Sarg wird bei der Annahme mit Namen des Verstorbenen und Einäscherungsnummer versehen. Dieselbe Nummer steht auf dem Schamottstein, der dem Sarg während der Einäscherung beigegeben und später in die Urne gelegt wird. So ist eindeutig, welche Asche in welcher Urne beigesetzt wird.


Welche Beisetzungsmöglichkeiten von Urnen gibt es?

Erd- und Feuerbestattungen sind gesetzlich gleichgestellt; in Deutschland besteht darüber hinaus eine gesetzliche Beisetzungspflicht (Friedhofszwang). Ausgenommen hiervon ist nur die Beisetzung von Urnen auf See.
Fragen Sie Ihr Bestattungsinstitut, dort werden Sie sicherlich über das ständig wachsende Angebot unterschiedlicher Beisetzungsmöglichkeiten Informiert.