Was ist eine Leichenschau?
Bei jedem Todesfall muss umgehend die sogenannte Leichenschau durchgeführt werden. Meist wird der Hausarzt herbeigerufen, bei Unfällen meist ein Notarzt, aber auch jeder niedergelassene Arzt kann die Leichenschau durchführen. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Senioreneinrichtung ein, kümmert sich in der Regel die Verwaltung um den Arzt. Der Arzt (der zur Durchführung gesetzlich verpflichtet ist) untersucht den unbekleideten Körper gründlich und stellt die sicheren Zeichen des Todes fest. Die Gebühren für den Totenschein richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Eine ausführliche Formulierung der Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau finden Sie hier. Nach der Untersuchung füllt der Arzt den Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) aus. Den Totenschein benötigt der Bestatter – denn ohne diese Bescheinigung ist eine Überführung des Leichnams nicht erlaubt.
Was ist eine zweite Leichenschau?
Eine zweite Leichenschau (manchmal auch „Kremationsleichenschau“ oder „amtsärztliche Leichenschau“ genannt) wird von einem Amtsarzt durchgeführt und ist gemäß dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz (BestG) vor jeder Feuerbestattung vorgeschrieben. Ohne die zweite Leichenschau ist eine Feuerbestattung nicht möglich.
Die zweite Leichenschau dient
- der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen,
- der Überprüfung der sachgerechten Ausstellung des Totenscheins,
- vor allem aber dem Erkennen eventueller, nicht natürlicher Todesursachen (deren Spuren nach einer Einäscherung nicht mehr erkennbar wären).